Recherche-Standards
So prüfen wir Fakten und handhaben Fehler
Rechtliche Vorgaben sind in der journalistischen Praxis nicht das einzige Problem. Hinzu kommt die Sorgfaltspflicht.
Wer eine unbestätigte Behauptung veröffentlicht, riskiert nicht nur einen Prozess, sondern das Vertrauen seiner Leserinnen und Leser. Auf dieser Seite dokumentieren wir, wie The Public Margin arbeitet.
Prüfung
Zahlen, Namen, Daten und Zitate gehen vor der Veröffentlichung durch eine zweite Hand.
Gewichtung
Dokumente und Originalzitate tragen mehr als anonyme Beschreibungen.
Korrektur
Inhaltliche Fehler werden im Artikel sichtbar gemacht und datiert.
Die Redaktion arbeitet mit denselben Standards, egal ob ein Text frei zugänglich erscheint oder im Abonnement. Geprüft wird vor dem Setzen, nicht danach.
Faktenprüfung vor Veröffentlichung
Jede Tatsache in einem Artikel wird von einer Redakteurin oder einem Redakteur gegen die Quelle geprüft. Zahlen, Eigennamen, Daten, Zitate, Behördenbezeichnungen. Diese Prüfung erfolgt unabhängig davon, wie erfahren die Autorin oder der Autor ist. Selbst bei vertrauten Themen kann eine Zahl veraltet sein.
Ein zentraler Satz ohne Beleg darf nicht erscheinen. Kann die Quelle nicht geprüft werden, wird die Aussage gekennzeichnet oder gestrichen. Bei Zweifeln, ob eine Formulierung zu weit geht, ziehen wir ggf. eine zweite Redakteurin hinzu.
Quellenbewertung und Gewichtung
Quellen sind nicht gleichwertig. Wir unterscheiden zwischen Dokumenten, Originalzitaten, Sekundärquellen und unbestätigten Angaben. Bei der Frage, wie wir eine Information verwenden, entscheidet die Belastbarkeit der Quelle, nicht die Lautstärke ihres Urhebers.
Erste Stufe
Dokumente
Akten, Beschlüsse, Bilanzen, Gutachten. Sie lassen sich vollständig lesen und gegen andere Stellen prüfen.
Zweite Stufe
Originalzitate
Aussagen von Beteiligten, auf die wir uns namentlich berufen können. Wir geben den Wortlaut wieder, nicht die Paraphrase.
Dritte Stufe
Sekundärquellen
Berichte anderer Redaktionen und Fachveröffentlichungen. Sie helfen bei der Orientierung, ersetzen aber keine eigene Prüfung.
Vierte Stufe
Unbestätigt
Angaben, die wir nicht belegen können. Sie erscheinen nur als gekennzeichnete Aussage oder gar nicht.
Ein Dokument hat in der Regel ein höheres Gewicht als eine mündliche Aussage, ein Originalzitat eines Beteiligten ein höheres als eine anonyme Beschreibung. Sind mehrere Quellen unterschiedlich, benennen wir den Widerspruch, statt eine Seite zu wählen.
Umgang mit anonymen Quellen
Anonymität ist manchmal notwendig. Wenn eine Quelle nur unter dieser Bedingung reden kann und die Information anders nicht erhältlich ist, nutzen wir sie. Der Grund wird den Redakteurinnen und Redakteuren intern offengelegt, nicht unbedingt im Text.
Der Text benennt die Anonymisierung, nicht aber die Identität. Eine Quelle, die nur Gerüchte weitergibt, wird nicht verwendet, auch wenn die Information verlockend wäre.
Was intern dokumentiert wird
Warum die Quelle geschützt wird, was sie beiträgt und welche Alternative es zur Veröffentlichung gab.
Was im Text steht
Der Hinweis, dass eine Aussage nur anonym belegt werden kann. Nie die Identität, nie ein Rückschluss auf den Arbeitsplatz.
Korrekturen und Transparenz
Wenn wir einen Fehler machen, korrigieren wir ihn. Die Korrektur wird im Artikel selbst sichtbar gemacht und datiert. Kleine Tippfehler werden stillschweigend korrigiert, inhaltliche Fehler nicht. Der ursprüngliche Text wird dabei nicht gelöscht, außer aus rechtlichen Gründen.
Ein Fehler ist kein Weltuntergang, aber Vertuschung wäre eine schwere Verfehlung. Deshalb begleiten wir jede inhaltliche Korrektur mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
Die Trennung von Werbung und Redaktion
Unsere Redaktion nimmt keinen Einfluss auf Werbekunden. Anzeigen werden als solche gekennzeichnet. Redaktionelle Inhalte werden nicht verkauft. Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation um einen Beitrag bittet, prüfen wir nach denselben Kriterien wie bei jedem anderen Text und veröffentlichen mit Hinweis auf die Herkunft des Vorschlags.
Die Trennung ist nicht selbstverständlich und muss immer wieder neu durchgesetzt werden. Das gilt besonders in Zeiten, in denen Inhalte schnell über viele Kanäle wandern.
Bei Recherchen mit Vorwürfen gegen Personen oder Unternehmen lassen wir Texte zusätzlich rechtlich prüfen, bevor sie erscheinen.
Rechtliche Prüfung vor heiklen Texten
Bei Recherchen mit Vorwürfen gegen Personen oder Unternehmen lassen wir Texte rechtlich prüfen. Das schützt nicht davor, dass geklagt wird. Es verringert aber die Zahl unnötiger Verfahren und hilft, bei der Sache zu bleiben.
Die rechtliche Prüfung ist kein Ersatz für journalistische Sorgfalt, sondern eine zusätzliche Schicht. Wir lassen uns nicht vorschreiben, was wir schreiben, nur weil eine Klage droht.
Vor dem Erscheinen
Stellungnahmen der Betroffenen werden eingeholt, wo das möglich ist, ohne die Recherche zu gefährden. Bleibt eine Antwort aus, benennen wir das im Text.
Diese Schritte laufen parallel zur Faktenprüfung, nicht danach.
Umgang mit Bildern und Grafiken
Bilder werden auf ihre Quelle geprüft und lizenziert. Wir verwenden keine stockfotografischen Illustrationen, die eine Recherche suggerieren, wo keine stattgefunden hat. Grafiken beruhen auf Daten, deren Quelle im Text genannt wird.
Generative Bilder nutzen wir nicht als Beweisstück. Eine computergenerierte Darstellung als Beweis eines tatsächlichen Ereignisses wäre irreführend. Wo ein Bild nur veranschaulichend ist, weisen wir darauf hin.
Kennzeichnung
Wo eine Aufnahme eine Situation nur illustriert, steht der Hinweis direkt in der Bildunterschrift.
Herkunft
Fotografinnen, Agenturen und Archive werden genannt, auch wenn das den Text verlängert.
Ethik bei Recherchen
Bei verdeckten Recherchen fragen wir, ob das öffentliche Interesse den Eingriff rechtfertigt. Wir überschreiten nicht ohne klare Begründung die Schwelle zur verdeckten Beobachtung. Über eine solche Entscheidung entscheidet nicht eine einzelne Person allein, sondern die Redaktionsleitung.
Wir nehmen Kontakt mit Betroffenen auf, wo das möglich ist, ohne die Recherche zu gefährden. Das ist oft ein Balanceakt, gehört aber zum ethischen Anspruch des Hauses.
Soziale Medien und redaktionelle Kanäle
Wir posten auf mehreren Plattformen und nutzen diese Kanäle als Ergänzung, nicht als Ersatz. Widersprüche zwischen einem Social-Media-Beitrag und dem Artikel lösen wir zugunsten des Artikels. Verkürzte Aussagen auf Plattformen sind nicht der Text.
Kommentare unter Beiträgen moderieren wir nach klaren Regeln. Beleidigungen, Drohungen und Desinformation werden entfernt, Kritik bleibt stehen, auch wenn sie unangenehm ist.
Abonnement und redaktionelle Freiheit
Ein Teil unserer Recherchen erscheint im Abonnement. Diese Texte unterliegen denselben Standards wie frei zugängliche Beiträge. Es gibt keine privilegierte Behandlung von Abonnentinnen und Abonnenten in inhaltlichen Fragen. Das Abonnement finanziert Zeit, nicht Einfluss.
Finanzierung
Wer Einblick in die Finanzierung wünscht, kann uns über die Kontaktseite ansprechen. Diese Information tragen wir intern zusammen und geben sie heraus, soweit sie nicht wettbewerbsrelevant ist.
Politische Unabhängigkeit
The Public Margin nimmt keine Spenden von Parteien und parteinahen Stiftungen an. Bei Personen, die politische Ämter ausüben, gilt dieselbe Sorgfalt wie bei jeder anderen Quelle. Eine exklusive Recherche ersetzt keine Distanz.
Warum diese Regel
Diese Regel ist schlicht, aber notwendig. Ein Debattenmedium, das politisch gebunden ist, verliert die Fähigkeit, auf Widerspruch mit Argumenten zu reagieren.
Häufige Fragen zu unseren Standards
Wie lange dauert die Faktenprüfung eines Beitrags?
Antwort
Das hängt vom Thema ab. Eine kurze Analyse ist schneller geprüft als eine Recherche mit Akteneinsicht und mehreren Stellungnahmen. Wir setzen keine Frist, die die Prüfung verkürzt; im Zweifel verschiebt sich der Erscheinungstermin.
Warum nennen Sie anonyme Quellen nicht beim Namen?
Antwort
Weil eine Offenlegung die Quelle gefährden kann und künftige Gespräche unmöglich macht. Der Grund für die Anonymisierung wird intern festgehalten und geprüft, damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt und nicht dem Ermessen einer einzelnen Person überlassen ist.
Bleibt eine Korrektur im Artikel sichtbar?
Antwort
Ja, inhaltliche Korrekturen werden im Text vermerkt und datiert. Der ursprüngliche Wortlaut bleibt erhalten, außer wenn rechtliche Gründe eine Löschung verlangen. Reine Tippfehler behandeln wir still, weil sie den Inhalt nicht verändern.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Fehler finde?
Antwort
Schreiben Sie uns über die Kontaktseite und nennen Sie möglichst die Stelle, den Artikel und was daran nicht stimmt. Wir prüfen den Hinweis und antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei einer sachlichen Beschwerde bemühen wir uns um eine Klärung, die auch veröffentlicht werden kann.
Beschwerden und Kontakt
Wer einen Fehler findet, kann uns über die Kontaktseite informieren. Wir prüfen den Hinweis und antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei einer sachlichen Beschwerde bemühen wir uns um eine Klärung, die auch veröffentlicht werden kann.
Die Haltung der Redaktion ist einfach: lieber überprüfen als überzeugen. Das gilt für Kritik von außen genauso wie für die eigenen Texte.
The Public Margin · Speersort 1, 20095 Hamburg · Mo–Fr 09:00–18:00 · Telefon +49 40 3470
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